Rezeptanforderung in unserer Hausarztpraxis in Thiendorf
Facharztpraxis für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
Liebe Patienten,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir während der Sprechstunde möglichst keine Wiederholungsrezepte und Routineüberweisungen ausstellen. Bitte nutzen sie daher auch folgende Möglichkeiten:
- Online über das Rezeptformular
- vor Ort in unserer Praxis
- per Telefon über unsere Rezepthotline
Bitte beachten Sie
- Rezepte und Überweisungen können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Wiederholungs-) Rezepten und (Routine-) Überweisungen mit.
- Rezepte und Überweisungen dürfen nach Datenschutzgrundverordnung nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie wünschen, dass auch Familienangehörige oder Pflegedienste dies tun dürfen, so bitten wir Sie uns dieses schriftlich zu bestätigen.
- Es können nur Folgerezepte und Routineüberweisungen angefordert werden.
- Erstanforderungen für Rezepte und Überweisungen sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (auch Verlängerungen) können nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden.